Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB) der Hebergesellschaft mbH, Betreiber von CrossFit Dinslaken
Version 11_23 Gültig ab dem 20.11.2023
§1 Nutzungsbedingungen
Mit dem Erwerb einer Mitgliedschaft, einer 10er Karte oder nach Vereinbarung eines Personal Trainings kommt der Vertrag über die vereinbarten Leistungen zustande. Nach Zahlungseingang können die Leistungen von CrossFit Dinslaken im vereinbarten Umfang genutzt werden. Über das Buchungssystem „Eversports“, kann die Kursteilnahme oder ähnliches vereinbart werden. Die Leistungen sind Teilnehmerbegrenzt. Sollte das Buchungssystem ausfallen, erfolgt die Kursteilnahme in schriftlicher Form über einen Kursplan (Ausdruck oder Digital).
§1.1 Personal Training
Auf Anfrage und nach persönlicher Rücksprache mit einem Trainer kann gegen ein Entgelt ein Personal Training vereinbart werden.
§1.2 Zehn’er Karte (10er Karte)
Mit dem Erwerb einer 10er Karte können 10 Trainingseinheiten in Kursen oder zu sog. Open Gym Zeiten in einem Zeitraum von 12 Monaten nach Erwerb der Karte gebucht werden. Die 10er Karte ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
§1.3 Vertragsmitgliedschaft ab 14 Jahre
Die Mitgliedschaft durch einen Vertrag berechtigt zur Teilnahme an Trainingseinheiten in Kursen oder zu sog. Open Gym Zeiten (siehe §4.4). Die Mitgliedschaft ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
Die Teilnehmeranzahl der Kurse ist limitiert, weshalb eine vorhergehende rechtzeitige Anmeldung für die Kursteilnahme vorausgesetzt wird. Die Anmeldung für die Kursteilnahme ist aufgrund der geringen Teilnehmerzahlen verbindlich (siehe unten: „Stornierung“). Es können maximal 4 Termine im Voraus gebucht werden.
Die Kurstermine werden auf der Internetseite (www.crossfitdinslaken.com) bekannt gegeben. In der Zeit zwischen dem 23. Dezember und 02. Januar ist die Einrichtung geschlossen und es finden keine Kurse statt. Weiterhin behält sich CrossFit Dinslaken vor, an allen gesetzlichen Feiertagen und an bis zu weiteren 10 Tagen im Jahr wegen Renovierung oder anderen dringenden betrieblichen Erfordernissen zu schließen, ohne dass es den Kunden berechtigt, seine Leistungen zu kürzen. Die Termine werden den Mitgliedern rechtzeitig im Voraus durch Aushang mitgeteilt.
§1.4 Trainingseinheiten
§1.4.1 Die Trainingseinheiten haben begrenzte Teilnehmerzahlen. Zu den Trainingseinheiten
meldet sich der Teilnehmer online im Buchungssystem „Eversports“ auf der Webseite selbst an. Dazu ist eine Registrierung auf der Eversports-Seite von CrossFit Dinslaken nötig. Wenn eine Trainingseinheit ausgebucht ist, kann der
Teilnehmer sich auf eine Warteliste setzen oder auf eine andere Trainingseinheit ausweichen. Anmeldungen zu Trainingseinheiten können bis zu 6 Stunden vor Trainingsbeginn wieder rückgängig gemacht werden, danach wird die Trainingseinheit
als angetreten gewertet. In Sonderfällen kann CrossFit Dinslaken hiervon absehen. Die Gründe sind binnen zwei Wochen glaubhaft zu machen.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich für jede Aktivität, sowohl für den Besuch eines Kurses als auch für den Besuch des OpenGym, im Buchungssystem Eversports einzubuchen.
§1.4.2 Dem Teilnehmer ist bekannt, dass die Nutzung der Einrichtung bei willentlich falscher
Ausführung und Nichtbeachtung der Traineranweisungen zu körperlichen Schäden,
insbesondere Gesundheitsschäden führen kann. CrossFit Dinslaken ist nicht verpflichtet, das Mitglied vor Abschluss der Mitgliedschaftsvereinbarung oder während der Laufzeit auf dessen körperliche Eignung zur Nutzung des Studios
oder der Kurse zu untersuchen oder zu befragen. Das Mitglied verpflichtet sich daher, die Einrichtung des Studios nur zu nutzen, wenn es körperlich dazu in der Lage ist. Der Teilnehmer haftet für selbstverschuldete Unfälle.
§1.4.3 Das Training erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers, die Ratschläge des Trainers sind zu beachten. Unabhängig davon hat der Teilnehmer selbst darauf zu achten, dass das Training dem aktuellen gesundheitlichen bzw. körperlichen Zustand entspricht. Für alle
Trainingsveranstaltungen gilt, dass der Teilnehmer nicht zu spät (mehr als 5 Minuten nach
Beginn des Trainingsprogrammes) zum Veranstaltungsort kommen darf. Dem Trainer ist es
gestattet, den Teilnehmer dann nicht mehr an dem jeweiligen Trainingsprogramm des Tages
teilnehmen zu lassen. Bei mehrmaligem unentschuldigtem Zuspätkommen darf der
Teilnehmer auch von dem Trainingsprogramm ausgeschlossen werden. Gleiches gilt, wenn
ein Teilnehmer sich nicht an die Weisungen des Trainers des Trainingsprogrammes hält, den
Ablauf des Trainingsprogrammes nachhaltig stört und/oder sich oder andere Teilnehmer
gesundheitlich gefährdet.
§1.4.4 Es ist streng untersagt, verschreibungspflichtige Arzneimittel, die nicht dem persönlichen und ärztlich verordneten Gebrauch des Teilnehmers dienen und /oder sonstige Mittel, die die körperliche Leistungsfähigkeit erhöhen sollen (Anabolika etc.), in die Einrichtung mitzubringen.
In gleicher Weise streng verboten ist es, solche Mittel entgeltlich oder unentgeltlich
anzubieten, zu vertreiben, zu vermitteln oder in sonstiger Weise anderen zugänglich zu
machen. CrossFit Dinslaken ist zur fristlosen Kündigung dieses Vertrags berechtigt und kann Strafanzeige erstatten, falls der Teilnehmer hiergegen schuldhaft verstoßen sollte. CrossFit Dinslaken behält sich für diesen Fall die Geltendmachung
von Schadensersatz vor.
§1.4.5 CrossFit Dinslaken behält sich vor, Trainingseinheiten räumlich und/oder zeitlich zu verlegen, einzelne Trainingseinheiten inhaltlich abzuändern bzw. im Ganzen abzusagen. Werden die Trainingseinheiten räumlich verlegt, werden Teilnehmer darüber rechtzeitig per E- Mail, mit einem Aushang am Veranstaltungsort oder auf der Homepage benachrichtigt. Es ist auch ein Wechsel des/der Trainers/in möglich. Die Änderung eines Veranstaltungsortes innerhalb von Dinslaken und/oder der Wechsel eines Trainers/in lässt die verbindliche Anmeldung zu einer Trainingsveranstaltung unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Teilnehmers besteht nur dann, wenn die Änderung eine wesentliche Beeinträchtigung darstellt.
§2 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung für die vereinbarten Leistungen erfolgt im Voraus, bei einer Mitgliedschaft werden die Beiträge ausschließlich per SEPA-Lastschriftmandat zum 1ten und 15ten eines Monats eingezogen. Der Abrechnungszeitraum bezieht sich für Verträge die ab dem 20.02.2023 geschlossen werden immer auf eine Woche. Daher kann die Höhe der Lastschrifteinzüge zum 1ten oder 15ten eines Monats variieren. Der Leistungsempfänger ermächtigt CrossFit Dinslaken, die Beiträge von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist der Kontoinhaber sein Kreditinstitut an, die von der CrossFit Dinslaken auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Die Höhe des wöchigen Mitgliedsbeitrages richtet sich nach der jeweiligen einzelvertraglichen Vereinbarung. Im Falle einer Veränderung des gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes, derzeit 19%, ist der Anbieter berechtigt eine entsprechende Anpassung der Beiträge vorzunehmen. Dies gilt sowohl bei einer Erhöhung als auch bei einer Senkung des jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuersatzes. Die Zahlung für die vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt grundsätzlich im Voraus. Der wöchentliche Beitrag ist jeweils immer am ersten Tag des Leistungszeitraumes fällig.
Im Falle jeder mangels Deckung oder unberechtigten Widerrufs nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift ist CrossFit Dinslaken berechtigt, die für die Bankrücklast und die Bearbeitung entstehenden Kosten in Höhe von 10,00 € zu berechnen und diese mit der nächsten Lastschrift automatisch einzuziehen.
Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sind CrossFit Dinslaken unverzüglich mitzuteilen. Durch Unterlassung entstandene Mehrkosten (z.B. Rücklastgebühren der Bank) gehen zu Lasten des Mitglieds.
CrossFit Dinslaken hält sich eine jährliche Beitragsanpassung um max. 1 €/Woche vor.
§3 Stornierung
Termine für ein Personal Training können bis 24 Stunden vor Beginn des jeweiligen Termins kostenlos storniert werden. Andernfalls wird der Betrag für die vereinbarte Leistung fällig.
Die Teilnahme an Kursen kann bis zu 6 Stunden vor Trainingsbeginn wieder rückgängig gemacht werden, danach wird die Trainingseinheit als angetreten gewertet. In Sonderfällen kann CrossFit Dinslaken hiervon absehen. Die Gründe sind binnen zwei Wochen glaubhaft zu machen.
Ist bei der Anzahl der Stornierungen eine Regelmäßigkeit festzustellen, behält sich CrossFit Dinslaken vor, alle folgenden getätigten Vorausbuchungen des Vertragspartners zu löschen. Dem Vertragspartner ist es erlaubt, dann erneut verfügbare Termine zu buchen.
§4 Teilnahme und Umfang
§4.1 Personal Training
Bei einem vereinbarten Personal Training findet ein angeleitetes Training mit dem Trainer statt. Zeit und Inhalt des Trainings werden im Vorfeld miteinander abgesprochen.
§4.2 Zehn’er Karte (10er Karte)
Mit dem Erwerb einer 10er Karte können 10 Trainingseinheiten in Kursen oder zu sog. Open Gym Zeiten in Anspruch genommen werden. Spezialkurse oder Personal Training sind davon ausgenommen.
§4.3 Vertragsmitgliedschaft ab 14 Jahre
Die Mitgliedschaft durch einen Vertrag berechtigt zur Teilnahme an Trainingseinheiten in Kursen oder zu sog. Open Gym Zeiten (siehe §4.4). Der Vertragspartner hat die Möglichkeit zwischen verschiedenen Vertragsmodellen zu wählen. Diese
richten sich für Verträge die ab dem 20.02.2023 geschlossen werden nach der Häufigkeit der gewünschten Trainingseinheiten innerhalb einer Woche. So gibt es die Möglichkeit zur Auswahl von folgenden Tarifen:
– 2 Buchungen pro Woche
– 3 Buchungen pro Woche
– 5 Buchungen pro Woche
– ∞ Buchungen pro Woche (Nicht mehr wählbar ab dem 20.12.2023)
Die Änderung auf einen anderen Tarif ist während der Erstlaufzeit alle drei Monate und danach monatlich möglich. Den Tarifwechsel stellt die Hebergesellschaft mbH dem Mitglied mit 20€ zum nächsten Sepa-Lastschrifteinzug in Rechnung.
Mitglieder mit einer Mitgliedsvereinbarung ab dem 20.02.2023 können ein vergünstigtes Produkt „Zusätzliche Einheit für Mitglieder“ für eine Buchung wählen, wenn sie in einer Woche einmal mehr buchen möchten, als es der zuvor gewählte Tarif zulässt, ohne direkt den Tarif upgraden zu müssen
Teenager bekommen bis zum 18ten Lebensjahr 25% auf die aktuellen Preise.
Die Mitgliedschaft ist personengebunden und daher nicht übertragbar. Die Kurse können in zwei Klassen stattfinden, Basic-WOD (z.B. Anfänger und Personen im Probemonat) und WOD. Die Bezeichnung der einzelnen Klassen kann jederzeit geändert werden. Nach einem vorgegangen persönlichen Gespräch und nach Ermessen des Trainers findet die Einstufung der Mitglieder in die einzelnen Klassen statt. Mitglieder sind dann nur für die Teilnahme an Kursen gemäß Ihrer Einstufung berechtigt. Mitglieder im Probemonat oder der Basic-WODs können nur nach persönlicher Rücksprache und Einschätzung des Trainers in die Fortgeschrittenen Klasse übergehen.
§4.4 Open Gym Zeiten
Zu sog. Open Gym Zeiten wird die eigenständige Nutzung der Fläche und Geräte ermöglicht. Der Trainer steht für Fragen oder zeitweiser Betreuung zur Verfügung. Das Mitglied hat bezüglich beider vorangegangen Punkte keinen Anspruch (z.B. Ein vollständiges Equipment für parallellaufende Kurse hat absoluten Vorrang).
§4.5 Vertragsmitgliedschaft Kinder bis 14 Jahre
Die Mitgliedschaft durch einen Vertrag berechtigt zur Teilnahme an Trainingseinheiten in KravMaga-Kids oder CrossFit-Kids Kursen. Der Vertragspartner hat die Möglichkeit sich für die Nutzung eines der beiden Angebote oder beide Angebote
zu entscheiden.
Die Mitgliedschaft ist personengebunden und daher nicht übertragbar.
§5 Mitgliedschaft
§5.1 Laufzeit und Kündigung
Mitgliedschaften für Verträge die ab dem 20.02.2023 geschlossen werden haben grundsätzlich eine Erstlaufzeit von 52 Wochen. Die Mitgliedschaft ist von beiden Seiten mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der geschlossenen Erstlaufzeit kündbar. Die Kündigung ist in beiden Fällen schriftlich an folgende Anschrift zu richten:
Hebergesellschaft mbH
CrossFit Dinslaken
Liebigstraße 5
46539 Dinslaken
Erfolgt keine fristgemäße Kündigung verlängern sich Verträge die ab dem 20.02.2023 geschlossen werden nach der vereinbarten Erstlaufzeit erneut automatisch immer um 4 Wochen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon
unberührt.
Verstöße gegen die Vertragsbedingungen oder die Hausordnung berechtigen das Sportstudio, den Teilnehmer von der weiteren Benutzung auszuschließen.
§5.2 Ausfallzeiten
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten Beiträge bis zum Ende der Laufzeit sofort zur Zahlung fällig.
Die Vereinbarung kann im Gegenseitigen Einverständnis bei nachgewiesener langandauernder Krankheit, Schwangerschaft, Bundeswehr und Vergleichbaren Verhinderungsgründen für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der Vertragslaufzeit unberücksichtigt.
Bei Aussetzungszeiten fällt eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro an. Die ordentliche Kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben sich um die Dauer der vereinbarten Aussetzungszeiten. Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
Die Ausfallzeit ist schriftlich innerhalb eines Monats nach Beginn bzw. Kenntnis dieser einzureichen.
§5.3 Gesundheit
CrossFit Dinslaken empfiehlt allen Personen, die in Betracht ziehen, jene Leistungen in Anspruch zu nehmen, ihre Sporteignung bei einem Arzt ihrer Wahl überprüfen zu lassen.
§5.4 Haftung
Das Sportstudio geht davon aus, dass das Mitglied sportgesund ist und keine Bedenken gegen eine Teilnahme bestehen. Die Teilnahme am Sportbetrieb erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Gebrechen, welche während der Teilnahme oder durch die Teilnahme auftreten. Gegebenenfalls ist eine Freigabe beim Hausarzt einzuholen.
Eine Haftung für den Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Studios
zurückzuführen.
§6 Videoüberwachung
CrossFit Dinslaken behält sich vor, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, Teilflächen des Studios mit Videokameras zu überwachen und die Aufnahmen zu
speichern, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht.
§7 Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass CrossFit Dinslaken personenbezogene Bestands- und Nutzungsdaten in maschinenlesbarer Form im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen
Daten werden vertraulich behandelt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur für Inkasso- und Bonitätsprüfungszwecke. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekanntwerdenden Informationen
aus dem Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln.
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten von CrossFit Dinslaken im
Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Einzelheiten
findet der Teilnehmer unter den Datenschutzbestimmungen auf der Website
https://crossfitdinslaken.com/datenschutz/. Der Teilnehmer ist damit einverstanden,
dass ihm die von CrossFit Dinslaken zu übermittelten Daten, auch per E-Mail übertragen werden.
§8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, ist dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung für diesen Fall ein.